Abrechnung der UPT-Schritte

Neue Zählweise in der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT)

Ab dem gilt in der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) eine neue Zählweise: Es werden künftig nur noch die tatsächlich erbrachten UPT-Schritte gezählt.

Diese Neuregelung ist im Modul 5.0 bereits berücksichtigt.

Weitere Informationen finden Sie in folgender Datei: PDF: UPT – Neue Zählweise