Telematikinfrastruktur (TI)


Allgemeine Informationen zur Telematikinfrastruktur

In den kommenden Monaten sollen alle Zahnarztpraxen an Deutschlands größtes elektronisches Gesundheitsnetz angeschlossen werden. Teil dieser Struktur ist auch die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Auf ihr werden künftig medizinische Informationen gespeichert sein beziehungsweise über sie soll auf medizinische Daten zugegriffen werden können. Verantwortlich für Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung der TI ist gemäß § 291a SGB V die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik).

Was Vertragszahnärzte zu den Auswirkungen der Anbindung an die TI auf ihre Praxis wissen sollten, fassen wir in dieser Praxisinformation zusammen. Sie erhalten damit einen ersten Überblick über die notwendige technische Ausstattung und Finanzierung. Zudem erhalten Sie Tipps und Hinweise, wie Sie Ihre Praxis auf den Einstieg in die TI vorbereiten können.

Ein für alle Vertragszahnärzte wichtiges Datum ist der 1. Juli 2018. Bis dahin – so will es der Gesetzgeber bislang – sollen alle Praxen das sogenannte Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Für diesen Datenabgleich ist ein Anschluss an die TI zwingend erforderlich. Ohne VSDM droht Praxen ein Honorarabzug in Höhe von einem Prozent.

Der Zeitraum von knapp einem Jahr ist extrem eng bemessen, um die Praxen aller Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte mit der neuen Technik auszustatten. Die KZBV und die KZVen haben sich daher für eine Fristverlängerung eingesetzt. Dieser Forderung will der Gesetzgeber jetzt offenbar nachkommen. Mit einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die im laufenden Verfahren ist, wird die Frist um ein halbes Jahr auf den 31. Dezember 2018 verschoben.

Der Start der Telematikinfrastruktur bringt neben der Anbindung an das Netz zunächst nur eine konkrete Anwendung – das Versichertenstammdatenmanagement. Dabei werden in der Arztpraxis die Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Das Ganze läuft wie folgt ab: Die eGK wird - wie gehabt - bei jedem ersten Zahnarzt-Patienten-Kontakt im Quartal über das (dann TI-fähige) Kartenterminal eingelesen. Neu ist, dass dabei ein Online-Abgleich der auf der Karte gespeicherten Versichertendaten mit den Daten der Krankenkassen erfolgt. Es wird überprüft, ob die Informationen wie Adresse oder Versichertenstatus noch aktuell sind. Sofern die Krankenkasse Änderungen in ihrem System hinterlegt hat, werden diese nun direkt auf die Karte geschrieben und auf Nachfrage in die Patientenakte der Praxis übernommen. Durch die Praxis müssen hingegen keine Daten geändert werden, wenn sich zum Beispiel die Anschrift des Patienten geändert hat. Dies müssen Versicherte weiterhin ihrer Kranken-kasse melden.

Über das VSDM können außerdem ungültige sowie gestohlen gemeldete Karten auch gesperrt werden.

Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur sind verschiedene Komponenten erforderlich. Für alle gelten hohe Anforderungen an die Funktionalität und Sicherheit. Deshalb dürfen zum Beispiel nur Konnektoren und Kartenterminals genutzt werden, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und von der gematik zugelassen sind.

Eine Übersicht über die zugelassenen Komponenten bietet die gematik auf ihrer Gematik Fachportal unter Zulassungen.

Komponenten

Für den Anschluss an die TI benötigt jede Betriebsstätte und jede Nebenbetriebsstätte:

  • einen Konnektor (spezieller Router), über den die Praxis an die Telematikinfrastruktur angebunden wird,
  • mindestens ein Kartenterminal,
  • einen Praxisausweis (SMC-B) zur Registrierung und Anmeldung,
  • einen VPN-Zugangsdienst zur TI,
  • ein Software-Update des Praxisverwaltungssystems (PVS).

Für die Nutzung der künftig geplanten Funktionen der TI (z.B. Notfalldatensatz, Medikationsplan, elektronische Patientenakte) benötigen Sie außerdem den elektronischen Heilberufeausweis (eHBA), den alle Zahnärzte bei der Ärztekammer des Saarlandes - Abteilung Zahnärzte - erhalten können.

Grundvoraussetzung für die TI ist ein Internetzugang. Ein einfacher DSL-Anschluss reicht dabei aus. Modem-, ISDN- oder UMTS-Verbindungen können zu Verbindungsfehlern führen. Dies haben auch die Tests gezeigt.

Finanzierung

Jede Praxis erhält eine Erstausstattungspauschale, die die Kosten für den Konnektor und für ein bis drei Kartenterminals umfasst. Die Gelder für die Pauschalen kommen von den Krankenkassen. Sie werden von den KZVen verwaltet und ausgezahlt.

Maßgeblich für die Auszahlung der Pauschale ist der Zeitpunkt der Anbindung der Praxis an die TI. Es kommt nicht darauf an, wann Sie die Komponenten beim Dienstleister bestellt haben oder wann Sie einen Antrag auf Refinanzierung bei der KZVS eingereicht haben.

Je später die Anbindung an die TI erfolgt, desto geringer fällt die Pauschale aus. Hintergrund für diese abgestaffelte Erstausstattungspauschale ist die Marktentwicklung in diesem Bereich. Es wird erwartet, dass die Preise für die Konnektoren fallen, sobald weitere Anbieter auf den Markt kommen. Anderenfalls wollen KZBV und Krankenkassen erneut verhandeln.

Auch für die laufenden Betriebskosten erhalten Praxen Geld: für die Wartung und die notwendigen Updates des Konnektors sowie für den VPN-Zugangsdienst. Weitere laufende Pauschalen sind für den Praxisausweis (SMC-B) und den elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) vorgesehen

Die Details zur Höhe der Pauschalen und eine Auflistung der benötigten Komponenten sowie eine kurze Beschreibung der Funktionsweise für Ihre Praxis finden Sie hier.

Diese Checkliste für die nächsten Schritte zur Ausstattung Ihrer Praxis finden Sie auch im pdf-Format hier

1. Zeitpunkt für Einstieg festlegen
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Warten Sie ab, bis alle Produkte, die Sie benötigen, von der gematik zugelassen und verfügbar sind. Fragen Sie außerdem bei Ihrem PVS-Hersteller nach, ab wann er das Software-Update bereitstellen kann. Das Update ist für den Anschluss an die TI erforderlich; ebenso wie ein Internetanschluss. Erster Ansprechpartner für die Installation sollte Ihr IT-Dienstleister sein. Dieser kann sehr gut beurteilen, wann für Sie und Ihre Praxis ein guter Zeitpunkt für einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist.

2. Angebot für die Komponenten einholen
Holen Sie sich ein oder besser noch mehrere Angebote für die Erstausstattung und den laufenden Betrieb ein, die Sie in Ruhe prüfen. Beachten Sie Folgendes:

  • Sind die Kosten mit der Erstausstattungspauschale gedeckt? Bedenken Sie, dass sich die Höhe der Pauschale danach richtet, wann Sie das erste VSDM durchgeführt haben und nicht danach, wann Sie die Technik bestellt oder die Pauschalen bei der KZVS beantragt haben. Lassen Sie sich deshalb schon im Vertrag zusichern, in welchem Quartal die Geräte installiert werden.
  • Ist ein kostenloses Update für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) des Konnektors enthalten?
  • Ist bei einem Defekt ein zeitnaher Austausch der Geräte (Konnektor, Kartenterminal, Praxisausweis) festgelegt?
  • Prüfen Sie die Vertragslaufzeit. Verträge über mehrere Jahre schränken Optionen für einen Wechsel auf bessere Komponenten oder günstigere Betriebskosten stark ein.

3. Praxisausweis bestellen
Für die Anmeldung in der TI benötigen Sie einen Praxisausweis (SMC-B-Karte).

Bestellen Sie den Ausweis rechtzeitig bei einem zertifizierten Kartenhersteller, damit er mit der PIN zur Installation des TI-Anschlusses vorliegt.

Nutzen Sie hierzu ausschließlich das Online-Abrechnungsportal der KZVS. Eine entsprechende Funktion wird dort eingerichtet.

4. Termin für Installation vereinbaren
Vereinbaren Sie einen Termin für die Installation.

Halten Sie für die Installation die Administrator-Passwörter für die Praxis-IT, die Passwörter für Internet und Internet-Router sowie die PIN für den Praxisausweis (SMC-B-Karte) bereit. Nach dem Anschluss können Sie den Versichertenstammdatenabgleich durchführen.

5. Finanzierungpauschalen erhalten
Das Geld für die Erstausstattung und den laufenden Betrieb erhalten Sie über Ihre KZVS. Über das konkrete Verfahren werden wir gesondert informieren.

Die Broschüre „Anbindung an die Telematikinfrastruktur – Informationen für Ihre Praxis“ steht auf der Website der KZBV unter www.kzbv.de/telematikinfrastruktur im pdf-Format zum kostenlosen Download bereit.

Dieser in Kooperation mit der KZV Sachsen entstandene Erklärfilm gibt Ihnen in ca. 20 Minuten einen guten Überblick über die Telematikinfrastruktur und die notwendigen Vorgänge bei der Anbindung in Ihrer Praxis: Film ansehen.

Leitfaden zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur - Stand 11/2021

Leitfaden TI-Refinanzierung (Stand 11/2021)
Telematikinfrastruktur - Ein Überblick

Handlungsempfehlung

Praxisstrukturveränderungen gem. § 6 Abs. 2 Anlage 11 BMV-Z: Auswirkung auf die Finanzierung nach Anlage 11a BMV-Z

Praxisstrukturveränderungen gem. § 6 Abs. 2 Anlage 11 BMV-Z

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Elek. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - eAU - .Aktuelle Hinweise, Stand 12/2021
KZBV - Information - Ersatzverfahren bei eAU und E-Rezept - Stand: 11/2021
Leitfaden für die Anwendung in der Zahnarztpraxis - Stand 10/2021

Das elektronische Rezept (E-Rezept)

Leitfaden E-Rezept
KZBV - Information - Ersatzverfahren bei eAU und E-Rezept - Stand: 11/2021

Die elektronische Patientenakte (ePA)

ePA - Leitfaden für die Anwendung der 'ePA' in der Zahnarztpraxis - Stand 7/2021
ePA-Übergangsregelung Erstbefüllung - Stand: 01.01.2022
ePA - Anlagen 1 a bis d zur Erstbefüllungsvereinbarung - Stand: 01.01.2021
Nachweisformular ePA

Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Leitfaden für die Anwendungen eMP/AMTS

Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI)

Die Formularseite zur Beantragung der Pauschalen die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Anbindung an die TI zustehen, ist freigeschaltet worden. Zur Beantragung müssen Sie sich im Abrechnungsportal der KZV Saarland anmelden. Der neue Menüpunkt dazu lautet: Refinanzierung.

Bitte lesen Sie die Einleitung dazu bevor Sie mit der Beantragung beginnen: Einleitungsdatei einsehen