Schwangerschaft
Schwangerschaft der angestellten Zahnärztin/Assistentin
Für die schwangere angestellte Zahnärztin/Assistentin besteht gem. Mutterschutzgesetz regelmäßig ein Beschäftigungsverbot. Nachdem der Arbeitgeber Kenntnis von der Schwangerschaft erlangt hat, darf sie nicht mehr im invasiven und infektiösen Bereich (welcher durch den Beruf des Zahnarztes gegeben ist) tätig sein.
Die KZV ist über das Beschäftigungsverbot zu informieren.
Für die angestellte Zahnärztin kann ein Vertreter beantragt werden. Bitte nutzen Sie hierzu das entsprechende Formular.