Bedarfsplan
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Saarland hat im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen den Bedarfsplan zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung aufzustellen.
Grundlage der Bedarfsplanung ist das Verhältnis der Zahl der Vertragszahnärzte bzw. der Kieferorthopäden, bezogen auf die Zahl der Einwohner in einem bestimmten Planungsbereich. Die Verhältniszahlen werden in der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt.
Hier finden Sie den derzeit gültigen Bedarfsplan für das Saarland:
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Übersicht nach § 95 Abs. 1b Satz 5 SGB V |