Patientenbeschwerde-Formular


Angaben zur Beschwerde

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Saarland ist zuständig, wenn es sich um Verletzung vertragszahnärztlicher Pflichten handelt.

Für die Beurteilung des Sachverhaltes muss grundsätzlich auch die andere Seite gehört werden. Hierfür benötigen wir die angehängte Schweigepflichtentbindungserklärung.

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular, nebst Schweigepflichtentbindung, senden Sie bitte an: Kassenzahnärztliche Vereinigung Saarland, Puccinistraße 2, 66119 Saarbrücken, Deutschland. Beschwerden per E-Mail sind nicht ausreichend.

Hinweise zum Online-Formular

Alle mit * markierten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Das Formular ist in 3 Schritte unterteilt. Verwenden Sie die Schaltflächen "Weiter" und "Zurück" zur Navigation.

Schritt 1: Ihre persönlichen Daten

Persönliche Daten
Bitte wählen Sie eine Anrede.
Ihre Anrede
Bitte geben Sie Ihren Vornamen ein.
Ihr Vorname
Bitte geben Sie Ihren Nachnamen ein.
Ihr Nachname
Bitte geben Sie Ihr Geburtsdatum ein.
Ihr Geburtsdatum
Bitte geben Sie eine gültige Versichertennummer ein.
Versichertennummer Ihrer Krankenkasse (optional)
Bitte geben Sie eine gültige Krankenkasse ein.
Name Ihrer Krankenkasse (optional)
Bitte geben Sie eine gültige Telefonnummer ein.
Pflichtfeld
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Pflichtfeld
Bitte geben Sie Ihre vollständige Anschrift ein.
Vollständige Postanschrift (Pflichtfeld)

Schritt 2: Angaben zur Praxis / Zur Behandlung im Bereitschaftsdienst

Bitte wählen Sie die Fachrichtung aus.
Pflichtfeld
Bitte geben Sie die Anschrift der Praxis ein.
Vollständige Adresse der betroffenen Praxis (Pflichtfeld)
Betrifft Ihre Beschwerde den Bereitschaftsdienst? *
Pflichtfeld
Pflichtfeld
:
Pflichtfeld

Schritt 3: Beschwerde & Schweigepflichtentbindungserklärung

Pflichtfeld
0/2000 Zeichen
Bitte geben Sie die Anschrift der betroffenen Praxis ein (Dieses Feld wird automatisch aus der Praxisanschrift übernommen).
Wird automatisch aus der Praxisanschrift übernommen (Pflichtfeld)
Sie müssen die Schweigepflichtentbindung erteilen.